Urlaub und arbeitslos
4. Mrz 2010 von Online-Journalist Rainer Meyer
Auch ein arbeitslos Gemeldeter möchte trotz Bezugs von Arbeitslosengeld gerne einmal in Urlaub gehen. Urlaub ist auch beim arbeitslos sein möglich, muss aber mit der zuständigen Arbeitsagentur (dem früheren Arbeitsamt) oder der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft abgesprochen werden.
Zwar hat jeder Arbeitsnehmer nach Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Tage Urlaub, für arbeitslos Gemeldete ist der Urlaub aber durch Regelungen beim Arbeitsamt (heute Bundesagentur für Arbeit) eingeschränkt.
Die relevanten Regelungen finden sich in einer Verordnung der Arbeitsamtes zur Pflicht des Arbeitslosen, jederzeit vom arbeitslos sein, Abschied nehmen zu können: Erreichbarkeits-Anordnung. Danach kann man nur Urlaub vom arbeitslos sein machen, wenn man den Urlaub vorher mit dem Arbeitsamt abspricht. Maximal drei Wochen pro Jahr normaler Urlaub sind vom arbeitslos sein möglich.
Generell sollte der arbeitslos Gemeldete jederzeit an seinem Wohnort erreichbar sein. Beim Urlaub ist dies nicht möglich, deshalb muss der Urlaub mit dem Arbeitsamt abgesprochen werden. Dieses prüft auch sehr gerne kurz vor Beginn und kurz nach dem Ende des Urlaubs, ob denn der arbeitslos Gemeldete tatsächlich erreichbar ist. Trickreich vier Wochen nach Gomera zu fahren und davon drei Wochen nur abzusprechen, kann also zu Sperrfristen für den arbeitslos Gemeldeten führen.
Urlaub sofort nach der Arbeitslos-Meldung, ist auch keine gute Idee, denn man möchte beim Arbeitsamt das arbeitslos sein schnell beenden. Aber wer schon ein paar Monate arbeitslos ist und sich im guten Kontakt mit seinem Sachbearbeiter bemüht hat, das arbeitslos sein, zu beenden, der kann zu Recht auch mal auf Urlaub hoffen.
Arbeitslos sein und Urlaub ist also durchaus verknüpfbar.
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