Nur wenige wissen es, aber für die betroffenen Lehrkräfte ist es seit Jahren oder Jahrzehnten ein großes Problem: Öffentlich finanzierte Einrichtungen der Erwachsenenbildung (z.B. staatliche Volkshochschulen oder private Bildungsträger) beschäftigen sogenannte Honorarkräfte, also Dozenten oder Kursleiter, die keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Dienstvertrag gemäß dem Paragrafen 611 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie sind Honorarkräfte (auch Vertrag über freie Mitarbeit genannt), was nichts anders bedeutet, dass sie formal juristisch wie Selbstständige angesehen werden, also nicht über die Vor- und Nachteile von Arbeitnehmertätigkeit verfügen können.
Inzwischen haben Bildungs- und Sozialpolitiker das Problem auf dem Schirm, aber es wird immer unklarer, wie eine Lösung aussehen könnte. Weiterlesen


