Rückzahlungsklauseln werden gerne vereinbart, wenn ein Unternehmen Weiterbildungskosten für Mitarbeiter übernimmt. Schließlich hat das Unternehmen für die Weiterbildungskosten viel Geld ausgegeben. Und daher soll durch Rückzahlungsklauseln versucht werden, die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.

Der Bundesgerichtshof hat nun enge Maßstäbe an die Rückzahlungsklauseln für die Weiterbildungskosten der Mitarbeiter gelegt: Die Bindungsdauer der Rückzahlungsklauseln für Weiterbildungskosten darf den Mitarbeiter nicht benachteiligen.

Weitere Infos zu Rückzahlungsklauseln bei Übernahme der Kosten der Weiterbildung: http://www.dir-info.de/beruf-bildung/fortbildung-weiterbildung/rueckzahlungsklausel-bei-kosten-einer-weiterbildung.html.

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