Facebook Social Plugins sind Erweiterungen für Webseiten und Websites, womit man Teile des eines Facebook-Profils oder einer Facebook Seite (früher Facebook Fanpage) auf eigene Webseiten übernehmen kann. Hochgestochen spricht man hier auch vom Social Graph bzw. Open Graph. Bekannt ist vor allem bei den Facebook Social Plugins der Like-Button für die eigene Homepage: Facebook-Nutzer veranlassen auch auf einer Nicht-Facebook-Seite eine Kommunikation, die in Facebook wirksam wird. Aber es gibt noch viele weitere Facebook Social Plugins, die interessante Funktionalitäten bieten können, die aber auch erhebliche datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen.  

Facebook und Google, die Marktführer im Internet-Geschäft, möchten gerne das ganze Internet in sich aufnehmen. Damit die Internet-Nutzer sich in gesicherten und geprüften Räumen des jeweiligen Anbieters bewegen können, womit sie dann auch für die Werbebotschaften empfänglich sind, die die jeweiligen Angebote finanzieren und den Aktionären zu Gewinn verhelfen.

Welche Techniken hier jeweils entwickelt und angeboten werden, ist in Abhängigkeit von den Grundfunktionen des Dienstes zu sehen. So bietet Google beispielsweise eine kostenlose Suchfunktion für eigene Websites, von der auch in diesem Blog (hier rechts oben) Gebrauch gemacht wird. Facebook ist als soziales Netzwerk auf Kommunikation und Interaktion der Nutzer angewiesen. Mit den Facebook Social Plugins wird den Facebook Nutzern die Kommunikation und Interaktion mittels Facebook geboten, ohne dass sie sich direkt auf Facebook aufhalten müssen. Sie müssen allerdings bei Facebook angemeldet und eingeloggt sein; nur so können die Facebook Social Plugins ihre Wirkung entfalten.

An dieser Stelle wird bereits eine Grundproblematik der Facebook Social Plugins deutlich. Wenn der Facebook-Nutzer sich nicht ausloggen darf, um auch außerhalb von Facebook vom Netzwerk zu profitieren, dann ist nicht auszuschließen, dass sein gesamtes Surfverhalten an Facebook übermittelt wird. Ob und wie diese Datenmengen vom Marktführer bei den sozialen Netzwerken genutzt werden, ist gegenwärtig strittig und zu einem Hauptstreitpunkt zwischen (europäischen) Datenschützern und dem (amerikanischen) Social-Network-Anbieter geworden.

Wie dieser Datentransfer von der Internet-Nutzung zur Facebook-Website läuft, wird auch in folgendem Werbevideo für die Facebook Social Plugins deutlich. Das Video ist zwar englisch-sprachig, aber man versteht die Aussagen auch ohne gute Englisch-Kenntnisse: Die Facebook Social Plugins sorgen dafür, dass man auf anderen Websites Aktionen auf Facebook veranlassen kann, wenn man bei Facebook eingeloggt ist.

http://youtu.be/qOseOMIHGpA

Hier einige der prägnanten Stellen aus dem Video, wo die Grundfunktionalität von Facebook Social Plugins deutlich wird.

  1. Der Webmaster baut (hier unten links) ein Facebook Social Plugins in seine Website ein.

    Facebook Social Plugins einbetten

    Facebook Social Plugins einbetten

  2. Der Besucher der Website interagiert mit der Website. Der Besucher ist angemeldeter Facebook-Nutzer

    Facebook Social Plugins nutzen

    Facebook Social Plugins nutzen

  3. Als Reaktion auf das Besucherverhalten wird die Webseite verändert. Hier rechts kommt ein neuer Eintrag (rotes Facebook-Foto des Besuchers) hinzu.

    Facebook Social Plugins ändern Webseite

    Facebook Social Plugins ändern Webseite

  4. Auf Facebook selbst wird die Interaktion widergespiegelt.

    Facebook Social Plugins: Wirkung bei Facebook

    Facebook Social Plugins: Wirkung bei Facebook

Facebook Social Plugins werden von Facebook auch unter dem Slogan „Open Graph“ vermarktet. Auf dem Weg dorthin hatte Facebook bereits die Funktionalität „Facebook Connect“ entwickelt: Der angemeldete Facebook-Nutzer hat die Möglichkeit, sich direkt bei bestimmten Unternehmen unter seinem Facebook-Profil zu erkennen zu geben. Eine gesonderte Anmeldung, gesonderte Profilangaben, Benutzer-Namen und Passwörter können entfallen.

Damit diese und die darauf aufbauenden Facebook Social Plugins funktionieren, muss eine API (Application Programming Interface) her, also eine Schnittstelle, mit denen die Programmierer auf den Datentransfer zwischen Facebook und den Websites ihre Plugins aufsetzen können. Diese Schnittstelle wird für die Facebook Social Plugins auch als Open Graph Protocol bezeichnet. Vorgestellt wurde diese API auf der einer Entwicklerkonferenz in San Francisco.

Über die Facebook Social Plugins können Webpräsenz-Betreiber recht einfach eigene Anwendungen entwickeln, in ihre Webseiten einbetten, diese aber auch anderen überlassen. Damit diese Programmierung möglich ist, muss die Schnittstelle zum Datentransfer natürlich transparent – also offen sein, womit auch das „open“ in Open Graph seine Erklärung findet. Beliebt sind die bereits vorgefertigten Facebook Social Plugins: Hierzu zählt der Like Button, mit dem man seine Zustimmung zum Inhalt der jeweiligen Webseite gibt („Gefällt mir“). Ebenfalls sehr beliebt sind die Like Box bzw. die Facebook Comment Box, die mehr an Kommunikationsmöglichkeiten bieten, als der einfache Klick. Es gibt aber darüber hinaus noch weitere Facebook Social Plugins, die noch mehr Handlungen des Benutzers an Facebook übermitteln, so z.B. beim „Activity Stream“.

Wie einfach man diese Facebook Social Plugins in eigene Webseiten einbauen kann, macht folgendes Video deutlich:

http://youtu.be/nNBgigXy5BU

Doch wenn man dies tut, dann sollte man sich die Frage stellen, ob dies im Interesse der Besucher auf der Website vertretbar ist. Viele, auch sehr prominente Webpräsenzen, bauen Facebook Social Plugins ein, ohne daran zu denken, ihre Besucher auf den Datentransfer zu Facebook aufmerksam zu machen. Solche Hinweise müssten zumindest in der Datenschutzerklärung vorliegen, zu der jede Website verpflichtet ist, wenn sie personenbezogene Daten erfasst oder weiterverarbeitet. Und angemeldete Facebook-Nutzer übertragen beim Vorhandensein von Facebook Social Plugins direkt personenbeziehbare Daten zum sozialen Netzwerk.

Die Pflicht zur Unterrichtung der Nutzer über Facebook Social Plugins kann man aus dem Paragrafen 13 Telemediengesetz ableiten: Der Webpräsenz-Betreiber hat seine Besucher über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung von personenbezogenen Daten zu unterrichten. Juristen empfehlen die Datenschutzerklärung einer Website für eine Unterrichtung zu nutzen. Es ist aber strittig, ob dies ausreicht, denn das Telemediengesetz verlangt eine Unterrichtung zu Beginn der Nutzung.

Nutzt man die Datenschutzerklärung zur Unterrichtung über die Facebook Social Plugins, dann sollte diese auch folgende Punkte enthalten:

  1. Diejenigen Webseiten, die Facebook Social Plugins enthalten, übertragen Daten an Facebook. Dort wird die Nutzung der Seite registriert und kann personenbezogen gespeichert werden.
  2. Dies gilt auch für sämtliche Interaktionen mit den Facebook Social Plugins.
  3. Selbst wenn keine Facebook-Anmeldung oder kein Facebook-Login vorliegt, können Verhaltensdaten übermittelt werden. Es kann auch gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden, dass bei Facebook diese Verhaltensdaten (z.B. die IP-Adresse des Besuchers) gespeichert und ausgewertet wird.
  4. Ein Verweis auf die Facebook-Datenschutzrichtlinie sollte nicht fehlen.
  5. Man kann als Besucher Techniken nutzen, um den Datentransfer zu stoppen oder einzuschränken. So kann man sich beispielsweise bei Facebook ausloggen, wenn man keine direkt personenbezogene Datenübertragung wünscht. Es gibt sogar Add-Ons für Webbrowser, die generell das Übertragen von Daten an Facebook unterbinden.

Offensichtlich halten diese Hinweise kaum einen Webmaster davon ab, mit Begeisterung oder aus Marktzwängen heraus die Facebook Social Plugins zu nutzen. Auch die Besucher, die Facebook als Motor für ihr soziales Netzwerk schätzen, möchten sich selten mit so lästigen Fragen wie Datenschutz oder laufendes Ab- und Anmelden von Internet-Diensten beschäftigen. Daher ist auch im weltweiten Maßstab der Erfolg der Facebook Social Plugins abzusehen. Es gibt da nur noch einige Quertreiber wie Thilo Weichert im fernen Schleswig-Holstein, die sich dem Social-Media-Trend widersetzen. Ob dies den Erfolgstrend der Facebook Social Plugins stoppen kann, bleibt abzuwarten.

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