Das Finanzamt hat umfangreiche Möglichkeiten der Prüfung der Richtigkeit der Steuerklärung. Dies ist natürlich interessante bei Punkten der Steuererklärung die wie Zins- und Dividendeneinnahmen über ein Konto laufen. Hier hat das Finanzamt zur Prüfung der Richtigkeit der Steuererklärung folgende Möglichkeiten:

  • das Kontenabrufverfahren
  • die Kontrollmitteilungen der Banken und Sparkassen
  • die Steueridentifikationsnummer
  • Einschränkungen beim Bankgeheimnis.

http://www.dir-info.de/finanzen/steuer-tipps-tricks/das-finanzamt-und-die-pruefung-der-steuerklaerung.html

Das Finanzamt kann also auf vielen Wegen über die Zahlungsflüsse auf dem Konto prüfen, ob denn die Steuerklärung zutreffend ist. Das ist nicht bei jeder Kleinigkeit zu erwarten, aber die früheren Vorstellungen, dass man auf seinem Bankkonto schön das Bankgeheimnis wahren könnte sind überholt. Die Tendenz der letzten Jahre geht immer mehr zur Transparenz des Steuerzahlers. Dies muss nicht schlecht sein, denn das Finanzamt braucht das Geld und die zutreffende Steuererklärung zur Finanzierung der Staatsausgaben. Und als Steuerzahler ist man vielleicht ganz froh, wenn man ehrlich bleiben kann, weil ja die anderen auch zur Ehrlichkeit dank Prüfung der Richtigkeit der Steuererklärung motiviert sind.

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