Arbeitszeugnisse können auf “versteckte Informationen” geprüft werden
1. Jun 2009 von Online-Journalist Rainer Meyer
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis nach dem Ende der Beschäftigung zu erstellen. Dabei kann es vorkommen, dass durch “versteckte Informationen” ungünstige Beurteilungen in Formulierungen eingepackt werden, die auf den ersten Blick ganz harmlos klingen.
Solche “versteckten Informationen” in Arbeitszeugnissen können geprüft werden.
Die wichtigste Formulierung im Arbeitszeugnis ist die Zufriedenheitsformel am Schluss. So ist ein Arbeitszeugnis mit der Formulierung “stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” eine Glatte 1, während jede andere Formulierung im Arbeitszeugnis als mit “zu unserer vollen Zufriedenheit” eher eine schlechtere Note bedeuteten könnte.
Wer ein Arbeitszeugnis bekommt, wo er bezüglich merkwürdiger Formulierungen unsicher ist, sollte ich mit einen Experten beraten. Oder man schreibt sich sein Arbeitszeugnis selbst und legt es dem Chef zur Unterschrift vor. Dann kann man sicher sein, dass man nur die versteckten Informationen im Arbeitszeugnis untergebracht hat, von denen man selbst überzeugt ist.
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