Telefonwerbung (ohne vorherige Absprache) ist nicht nur lästig, sondern auch rechtlich verboten. Das hat viele Macher der Telefonwerbung nicht daran gehindert, diese trotzdem als Kaltakquise gegenüber Endkunden zu betreiben. Man hat die Telefonwerbung sogar frecherweise unter Unterdrückung der Anrufkennung umgesetzt, damit die Kunden keine Beschwerdemöglichkeit haben. Wie ich auf Dir-Info weiter erläutert habe, hat der Gesetzgeber der nervigen Telefonwerbung jetzt einen Riegel vorgeschoben.

Unzulässig ist die unerlaubte Telefonwerbung bei Endkunden.

Nun gilt für die unerlaubte Telefonwerbung:

  • Es können Geldbußen bis 50.000 Euro gegen diese Art der Telefonwerbung verhängt werden.
  • Telefonwerbung ist auch nur zulässig, wenn eine ausdrückliche Zustimmung für Telefonwerbung vorher gegeben wurde.
  • Das Unterdrücken der Rufnummer bei der Telefonwerbung wird mit einer Geldbuße bestraft.

Vertragsabschlüsse nach Telefonwerbung kann der Verbraucher jetzt noch zwei Wochen später rückgängig machen.

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